Balm
DVDtoOgm&DVDtoMkv-Team
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Herkunft: Sachsen
Themenstarter
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Ok, hab selber etwas gefunden:
Zitat: |
Arbeitsvertrag
Vertragsstrafe muss angemessen sein
In einem Arbeitsvertrag kann grundsätzlich eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Diese ist aber unzulässig, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Das ist der Fall, wenn für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe in Höhe eines vollen Monatsgehalts festgesetzt wird, während die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt. Das hat die Unwirksamkeit der Strafvereinbarung zur Folge. Das Gericht kann die unangemessene Vertragsstrafe nicht herabsetzen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. März 2004 – 8 AZR 196/03 |
Tja, ist es nun angemessen oder nicht?
Cu Balm
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