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Zum Ende der Seite springen Vertragsstrafe bei Arbeitsvertrag?
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Balm
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Fragezeichen Vertragsstrafe bei Arbeitsvertrag? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Meine Freundin ist kurz davor einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, mich stört aber folgender Absatz:
Zitat:

§ 5 Vertragsstrafenvereinbarung

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für den Fall der rechtswidrigen und schuldhaften Nichtaufnahme der Arbeit oder der vertragswidrigen Beendigung des Arbeitverhältnisses eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttolohnes zu zahlen.


Ich hab von soetwas noch nie gehört! Ist das rechtens bzw. üblich?

Hoffe ihr könnt mir helfen. Danke schon einmal.

Cu Balm

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19.05.2006 10:50 E-Mail an Balm senden Homepage von Balm Beiträge von Balm suchen Nehmen Sie Balm in Ihre Freundesliste auf
Balm
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Ok, hab selber etwas gefunden:

Zitat:
Arbeitsvertrag

Vertragsstrafe muss angemessen sein

In einem Arbeitsvertrag kann grundsätzlich eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Diese ist aber unzulässig, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Das ist der Fall, wenn für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe in Höhe eines vollen Monatsgehalts festgesetzt wird, während die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt. Das hat die Unwirksamkeit der Strafvereinbarung zur Folge. Das Gericht kann die unangemessene Vertragsstrafe nicht herabsetzen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. März 2004 – 8 AZR 196/03


Tja, ist es nun angemessen oder nicht?

Cu Balm

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19.05.2006 10:55 E-Mail an Balm senden Homepage von Balm Beiträge von Balm suchen Nehmen Sie Balm in Ihre Freundesliste auf
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rechtswidrig und schuldhafte nichtaufnahme ist i.d.r. kündigungsgrund. also kannste froh sein das du nur eine monetäre strafe begleichen musst !!!

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#8]
19.05.2006 10:59 E-Mail an JeNsL senden Homepage von JeNsL Beiträge von JeNsL suchen Nehmen Sie JeNsL in Ihre Freundesliste auf
Balm
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Wenn, dann meine Freundin großes Grinsen Und vor Kündigung schützt das trotzdem nicht.

Cu Balm

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19.05.2006 11:01 E-Mail an Balm senden Homepage von Balm Beiträge von Balm suchen Nehmen Sie Balm in Ihre Freundesliste auf
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