Fernabsatzgesetz |
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Laut Fernabsatzgesetzt hat man z.B. bei online bestellter Ware die Möglichkeit der 14 tägigen Rückgabe. So weit so gut. Wie sieht es aber aus, wenn ich mir die Ware nicht zuschicken lasse, sondern persönlich im Laden abhole?
Muss ich dann sofort vor Ort sagen das ich Produkt xy nicht nehmen will oder wie läuft das?
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17.02.2006 13:05 |
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matze unregistriert
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Im Laden hast du das Recht nicht. Allerdings gibts da ja andere Möglichkeiten...
Also normal lassen die immer mit sich reden. Man kann ja zB kurz vor Ort testen. Oder ausmachen "Wenns nicht läuft kannsts zurückbringen", oder oder..
An was denkst du denn konkret wegen zurückgeben?
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17.02.2006 13:28 |
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Themenstarter
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Problem ist folgendes. Ich habe mir über geizhals ein paar Lautsprecher in einem Computerladen in meiner Umgebung bestellt. Online aus dem Grund, weil es über geizhals billiger ist als wenn ich sie vor Ort kaufe. Blöderweise waren sie aber gerade ausverkauft und ich warte nun schon zweieinhalb Wochen und bei der Lieferzeit steht immer noch unbestimmt.
Woanders könnte ich sie mittlerweile aber sofort und unwesentlich teurer bekommen. Hätte ich sie mir zuschicken lassen, gäbe es keine Frage. Einfach einpacken und zurück damit.
Da ich aber Selbstabholung ausgemacht habe weiß ich nicht so recht wie es da mit der Rückgabe läuft.
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17.02.2006 13:45 |
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Selur
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Da eine Besteelung kein Vertrag ist würd ich sagen:
1. geh mal bei denen vorbei und frag nach wegen den 14 Tagen und drauf verzichten
2. Ablehnen kannste notfalls immer noch
Cu Selur
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17.02.2006 13:58 |
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Selur
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Soweit ich weiß ist eine Onlinebestellung kein Vertrag, bin aber auch kein Rechtsexperte.
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17.02.2006 16:55 |
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ajf
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Soweit ich weiß, besteht bei einer Onlinebestellung erst ein Kaufvertrag, wenn die Bestellung vom Händler bestätigt wurde. Bei Amazon ist das nicht die E-Mail, die gleich nach der Bestellung kommt, sondern erst die Versandbestätigung. So ähnlich sollte es bei den meisten Händlern sein.
Hast du also noch keine Bestätigung bekommen (was wahrscheinlich ist, wenn die Ware nicht lieferbar ist), müsstest du die Bestellung noch ganz normal stornieren können. Ich würde also einfach mal nachfragen.
ajf
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17.02.2006 18:08 |
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Danke für die Tipps. Werde mal versuchen die Bestellung zu stornieren.
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17.02.2006 20:32 |
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matze unregistriert
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Mal ein Auszug aus meinen letzten Bestellungen:
Zitat: |
Ihre Bestellung ist bei uns eingegangen, und wir werden sie umgehend bearbeiten. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer Auslieferungsbestätigung bzw. der Lieferung der Waren zustande. |
Zitat: |
Vielen Dank für Ihre Bestellung.
Die voraussichtliche Lieferzeit entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung. Falls dort keine Angaben gemacht werden, erfolgt die Lieferung bei Bestellannahme in der Regel innerhalb von 3-5 Tagen. Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit dieser Eingangsbestätigung, sondern mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. |
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17.02.2006 22:08 |
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Stornierung hat problemlos geklappt.
Trotzdem noch mal ein kleiner Auszug aus den AGB. Was mich nachdenklich gemacht hat war die Sache mit dem verbindlichen Kaufangebot.
Zitat: |
Mit seiner Bestellung gibt der Kunde gegenüber dem Verkäufer ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Verkäufer wird dem Kunden den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Auslieferung der Ware gilt als Annahme der Bestellung. |
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18.02.2006 12:33 |
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Selur
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"Die Auslieferung der Ware gilt als Annahme der Bestellung."
Was bei Selbstabholer irgendwie merkwürdig ist,..
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18.02.2006 12:35 |
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