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elestrodix
DER Anleitungsmann ;)


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umschreiben der anleitungen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

da das Urhebergesetz nun seine gültigkeit gefunden hat, muss ich nun meine anleitungen ändern, zumindest dem part, in dem der Ripper behandelt wird.

wenn ich nun eine DVD vorstelle, die keinen kopierschutz aufweist, braucht der ripper bekanntlich keinen knacken. folglich wäre die anleitung des ripper bei der vorführung des rippvorganges legal, oder?

fragen:
- jemand anderer meinung?
- welche dvd sollte ich nehmen? (a. kein kopierschutz, b. untertitel vorhanden, c. mind 2 audiospuren)

cu

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22.09.2003 22:48 E-Mail an elestrodix senden Homepage von elestrodix Beiträge von elestrodix suchen Nehmen Sie elestrodix in Ihre Freundesliste auf
Nick
Routinier


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Das ganze Urheberzeugs ist ziemlich verwirrend, von daher weis ich nicht ob das stimmt was ich jetzt sage. Also ich meine gelesen zu haben dass jegliche Tools die den Kopierschutz umgehen verboten sein sollen, was ja die bekanntesten DVD Ripper alle machen. Von daher wäre es zwar legal die DVD ohne Kopierschutz zu rippen, aber illegal das Tool zu besitzen das den Kopierschutz umgeht ob man von der Funktion Kopierschutz umgehen des Tools Gebrauch macht oder nicht.
22.09.2003 22:54 E-Mail an Nick senden Beiträge von Nick suchen Nehmen Sie Nick in Ihre Freundesliste auf
Balm
DVDtoOgm&DVDtoMkv-Team


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Schau mal in Scrat's Guide, ich finde das ist ganz gut gelöst.
Oder was hälst du vom Einsatz von vStrip?

Cu Balm

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...auch im IRC-Channel zu finden...


23.09.2003 05:20 E-Mail an Balm senden Homepage von Balm Beiträge von Balm suchen Nehmen Sie Balm in Ihre Freundesliste auf
Selur
spamming old Newbie


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Dabei seit: 13.03.2002
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Haben bei gleitz/doom9 mal drüber gequasselt und wenn ne Anleitung komplett allgemein bleibt ist sie eventuell wohl vom Gesetz okay.

Würde aber um sicher zu gehen lieber reinschreiben das man davon ausgeht, dass alle Files bereits 1:1 auf der Platte sind und den Rest mit vStrip machen.

Cu Selur

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Hybrid
23.09.2003 08:21 Beiträge von Selur suchen Nehmen Sie Selur in Ihre Freundesliste auf
scrat
e-divx Webmaster


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hey!

also soweit ich weiss ist es verboten anleitungen mit beschreibungen wie der kopierschutz umgangen werden kann in eu-ländern der öffentlichkeit zur verfügung zu stellen.

ich persönlich würde das risiko nicht eingehen und so ein programm im guide lassen.
ganz sicher gehst du mit deinem guide wenn du gleich mal eine dvd nimmst (für die screenshots falls sich erkennen lässt um welchen film es sich handelt) die nicht kopiergeschützt ist, wie z.b. american pie oder scream 2.


mfg
scrat

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23.09.2003 08:58 E-Mail an scrat senden Homepage von scrat Beiträge von scrat suchen Nehmen Sie scrat in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von scrat: Scrat280
elestrodix
DER Anleitungsmann ;)


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Themenstarter Thema begonnen von elestrodix
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"Würde aber um sicher zu gehen lieber reinschreiben das man davon ausgeht, dass alle Files bereits 1:1 auf der Platte sind und den Rest mit vStrip machen."
-vStrip mag ich nicht, fällt daher wech...

"die nicht kopiergeschützt ist, wie z.b. american pie oder scream 2"
-na, dass wollte ich doch wissen

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23.09.2003 09:08 E-Mail an elestrodix senden Homepage von elestrodix Beiträge von elestrodix suchen Nehmen Sie elestrodix in Ihre Freundesliste auf
ajf
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Am sichersten ist es natürlich, wenn du den Teil mit dem Ripper ganz raus lässt. Auch wenn die DVD keinen Kopierschutz hat, beschreibst du ja, wie man den Ripper bedient. Und da es bei der Bedienung des Rippers keinen Unterschied macht, ob die DVD kopiergeschützt ist oder nicht, ist das doch etwas riskant. Augenzwinkern
Mal noch eine Frage was auch meinen Guide betrifft:
Darf ich die Namen der Ripper eigentlich noch erwähnen (z.B. im Zusammenhang mit dem Extrahieren der Kapitel)? Ich meine, hier im Board editieren wird doch auch die Namen. verwirrt
ajf
23.09.2003 18:13 E-Mail an ajf senden Homepage von ajf Beiträge von ajf suchen Nehmen Sie ajf in Ihre Freundesliste auf
scrat
e-divx Webmaster


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hey!

also ich habe den namen noch auch in meinem guide drinnen werde ihn aber beim nächsten update rausnehmen - sicher ist sicher...

du musst ja nicht schreiben dass das ifo gerippt werden muss. man kann bei nicht kopiergeschützten dvds einfach die vobs mit dazugehörendem ifo auf die platte kopieren ohne ripper...


mfg
scrat

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23.09.2003 18:49 E-Mail an scrat senden Homepage von scrat Beiträge von scrat suchen Nehmen Sie scrat in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von scrat: Scrat280
ajf
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Zitat:
du musst ja nicht schreiben dass das ifo gerippt werden muss. man kann bei nicht kopiergeschützten dvds einfach die vobs mit dazugehörendem ifo auf die platte kopieren ohne ripper...

Ja, das ist schon klar. Mir geht es mehr um die Kapitel und die Stream Informationen. Ok, für die Kapitel gibt es ja den ChapterXtractor, aber für die Stream Informationen ist eigentlich ein Ripper notwendig, da man die nicht einfach mit dem Explorer kopieren kann. Augen rollen
ajf
23.09.2003 19:07 E-Mail an ajf senden Homepage von ajf Beiträge von ajf suchen Nehmen Sie ajf in Ihre Freundesliste auf
scrat
e-divx Webmaster


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hey!

die stream information kannst du direkt aus dem ifo mit z.b. IfoEdit auslesen.


mfg
scrat

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von scrat: 23.09.2003 19:29.

23.09.2003 19:29 E-Mail an scrat senden Homepage von scrat Beiträge von scrat suchen Nehmen Sie scrat in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von scrat: Scrat280
ajf
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Ah, wusst ich garnicht. Danke. smile
ajf
23.09.2003 19:55 E-Mail an ajf senden Homepage von ajf Beiträge von ajf suchen Nehmen Sie ajf in Ihre Freundesliste auf
elestrodix
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Themenstarter Thema begonnen von elestrodix
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das sehe ich ein wenig anders. wenn ich den ripper beschreibe, wie er eine DVD rippt, welche keinen kopierschutz aufweis, ist meiner rechtsauffassung nach alles im grünen bereich. wenn andere den ripper dann für illegale zwecke missbrauchen, ist das derren bier. man braucht ja in den anleitungen nicht darauf hinweisen, dass mit dem tool auch kopiergeschützte dvd geknackt werden können, bzw man verweis auf die strafbarkeit für solch einen vorgang (im Sprengstoffgesetz ist auch detailiert aufgeführt, was ich nicht mixen darf...die besten anleitungen eben...).
ich jedenfalls bin von den fähigkeiten des rippers (chapterlist, streamprozessing, chapter-wahl, etc.) begeistert und schreib erstmal, wenn ich zeit habe und stelle die scripte online Augenzwinkern und riskiere ohrfeigen von den mods/adminsgroßes Grinsen

guten rippAugenzwinkern

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von elestrodix: 24.09.2003 11:57.

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Nick
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Das hab ich grad mal innem anderen Forum gelesen:
Zitat:
Wer für die Inhalte einer privaten Homepages verantwortlich ist, sollte sich die Regelung in Paragraph 95a Absatz 3 genau anschauen. Dieses Verbot betrifft beispielsweise auch das Setzen eines Links auf einschlägige Webseiten, die Programme zur Umgehung des Kopierschutzes zum Download anbieten.
Wird diese Vorschrift nicht beachtet, droht schnell die Gefahr des Schadensersatzes oder gar der Strafbarkeit. Auch reine Anleitungen für illegale Kopiersoftware und veröffentlichte Tipps zur Umgehung des Kopierschutzes sind möglicherweise mit einem rechtlichen Risiko verbunden. Wer auf Nummer sicher gehen will, entfernt solche Hinweise und Links von seiner Homepage.
24.09.2003 12:04 E-Mail an Nick senden Beiträge von Nick suchen Nehmen Sie Nick in Ihre Freundesliste auf
ajf
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@elestrodix
Da hast du natürlich auch recht. ich weiß selbst schon nicht mehr, was ich jetzt genau schreiben soll (oder gleich so lassen wie es ist). verwirrt
@Nick
Das ein Link oder die Anleitung zur Umgehung des Kopierschutzes verboten ist, ist klar.
Uns geht es mehr um eine Anleitung für nicht kopiergeschützte DVDs bzw. das Erstellen von Kapitellisten oder Stream Informationen. Augenzwinkern
Solange ich nicht erwähne, dass man mit diesem Programm auch einen Kopierschutz umgehen kann, darf ich die Namen der Ripper doch im Guide lassen, oder?
ajf
24.09.2003 18:10 E-Mail an ajf senden Homepage von ajf Beiträge von ajf suchen Nehmen Sie ajf in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Solange ich nicht erwähne, dass man mit diesem Programm auch einen Kopierschutz umgehen kann, darf ich die Namen der Ripper doch im Guide lassen, oder?

Aber wenn die Tools vom Gesetzgeber verboten worden sind dürfte man den Namen doch eigentlich auch nicht mehr erwähnen. Wie gesagt ich kenn mich eher mit Computern als mit unnötigen Gesetzen aus großes Grinsen , aber ich denk mal dass es so is, aber vielleicht gibts hier jemand der sich besser mit dem Urheberrecht auskennt?
24.09.2003 19:57 E-Mail an Nick senden Beiträge von Nick suchen Nehmen Sie Nick in Ihre Freundesliste auf
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hey!

also ich für meinen teil werde es beim nächsten update von meinem guide so machen dass ich das ripprogramm nicht mal erwähnen und zum ermitteln der streams nicht erwähne dass ein ripprogramm einen stream list erstellt sondern schreibe dass man die streams aus der ifo mit dem programm ifoedit auslesen kann.
auf jeden fall gibt es dann absolut nichts mehr was gegen das gesetz verstössen könnte...

wenn man das programm nicht mal erwähnen darf müsste bei uns ja auch dvdx (das kann ja auch den kopierschutz umgehen) verboten sein, oder ist das programm schon verboten?
ich meine dass das erwähnen eines solchen programmes eine rechtliche grauzone ist und somit interpretationssache - der mit dem besseren anwalt gewinnt großes Grinsen


mfg
scrat

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24.09.2003 20:28 E-Mail an scrat senden Homepage von scrat Beiträge von scrat suchen Nehmen Sie scrat in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von scrat: Scrat280
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Hab da neulich was gelesen. Wenn das Tool "in erster Linie" für illegale Aktionen eingesetzt wird oder dafür entwickelt wurde, ist es verboten. Was "in erster Linie" genau bedeutet wird den Rechtsanwälten überlassen. Ich persönlich würde mich für einen Guide nicht auf's Glatteis wagen. Augen rollen
Viele Grüße bb empty

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25.09.2003 12:39 E-Mail an empty senden Beiträge von empty suchen Nehmen Sie empty in Ihre Freundesliste auf
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