umschreiben der anleitungen |
elestrodix
DER Anleitungsmann ;)
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Herkunft: Bonner Raum
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umschreiben der anleitungen |
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da das Urhebergesetz nun seine gültigkeit gefunden hat, muss ich nun meine anleitungen ändern, zumindest dem part, in dem der Ripper behandelt wird.
wenn ich nun eine DVD vorstelle, die keinen kopierschutz aufweist, braucht der ripper bekanntlich keinen knacken. folglich wäre die anleitung des ripper bei der vorführung des rippvorganges legal, oder?
fragen:
- jemand anderer meinung?
- welche dvd sollte ich nehmen? (a. kein kopierschutz, b. untertitel vorhanden, c. mind 2 audiospuren)
cu
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22.09.2003 22:48 |
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Nick
Routinier
Dabei seit: 10.03.2003
Beiträge: 348
Herkunft: Planet Erde
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Das ganze Urheberzeugs ist ziemlich verwirrend, von daher weis ich nicht ob das stimmt was ich jetzt sage. Also ich meine gelesen zu haben dass jegliche Tools die den Kopierschutz umgehen verboten sein sollen, was ja die bekanntesten DVD Ripper alle machen. Von daher wäre es zwar legal die DVD ohne Kopierschutz zu rippen, aber illegal das Tool zu besitzen das den Kopierschutz umgeht ob man von der Funktion Kopierschutz umgehen des Tools Gebrauch macht oder nicht.
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22.09.2003 22:54 |
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Balm
DVDtoOgm&DVDtoMkv-Team
Dabei seit: 17.03.2002
Beiträge: 2.397
Herkunft: Sachsen
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Schau mal in Scrat's Guide, ich finde das ist ganz gut gelöst.
Oder was hälst du vom Einsatz von vStrip?
Cu Balm
__________________
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23.09.2003 05:20 |
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Selur
spamming old Newbie
Dabei seit: 13.03.2002
Beiträge: 10.933
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Haben bei gleitz/doom9 mal drüber gequasselt und wenn ne Anleitung komplett allgemein bleibt ist sie eventuell wohl vom Gesetz okay.
Würde aber um sicher zu gehen lieber reinschreiben das man davon ausgeht, dass alle Files bereits 1:1 auf der Platte sind und den Rest mit vStrip machen.
Cu Selur
__________________ Hybrid
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23.09.2003 08:21 |
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scrat
e-divx Webmaster
Dabei seit: 22.09.2003
Beiträge: 1.657
Herkunft: Österreich
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hey!
also soweit ich weiss ist es verboten anleitungen mit beschreibungen wie der kopierschutz umgangen werden kann in eu-ländern der öffentlichkeit zur verfügung zu stellen.
ich persönlich würde das risiko nicht eingehen und so ein programm im guide lassen.
ganz sicher gehst du mit deinem guide wenn du gleich mal eine dvd nimmst (für die screenshots falls sich erkennen lässt um welchen film es sich handelt) die nicht kopiergeschützt ist, wie z.b. american pie oder scream 2.
mfg
scrat
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23.09.2003 08:58 |
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elestrodix
DER Anleitungsmann ;)
Dabei seit: 17.03.2002
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Herkunft: Bonner Raum
Themenstarter
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"Würde aber um sicher zu gehen lieber reinschreiben das man davon ausgeht, dass alle Files bereits 1:1 auf der Platte sind und den Rest mit vStrip machen."
-vStrip mag ich nicht, fällt daher wech...
"die nicht kopiergeschützt ist, wie z.b. american pie oder scream 2"
-na, dass wollte ich doch wissen
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23.09.2003 09:08 |
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ajf
DVDtoOgm & DVDtoMkv-Team
Dabei seit: 17.03.2002
Beiträge: 4.211
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Am sichersten ist es natürlich, wenn du den Teil mit dem Ripper ganz raus lässt. Auch wenn die DVD keinen Kopierschutz hat, beschreibst du ja, wie man den Ripper bedient. Und da es bei der Bedienung des Rippers keinen Unterschied macht, ob die DVD kopiergeschützt ist oder nicht, ist das doch etwas riskant.
Mal noch eine Frage was auch meinen Guide betrifft:
Darf ich die Namen der Ripper eigentlich noch erwähnen (z.B. im Zusammenhang mit dem Extrahieren der Kapitel)? Ich meine, hier im Board editieren wird doch auch die Namen.
ajf
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23.09.2003 18:13 |
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scrat
e-divx Webmaster
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Beiträge: 1.657
Herkunft: Österreich
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hey!
also ich habe den namen noch auch in meinem guide drinnen werde ihn aber beim nächsten update rausnehmen - sicher ist sicher...
du musst ja nicht schreiben dass das ifo gerippt werden muss. man kann bei nicht kopiergeschützten dvds einfach die vobs mit dazugehörendem ifo auf die platte kopieren ohne ripper...
mfg
scrat
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23.09.2003 18:49 |
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ajf
DVDtoOgm & DVDtoMkv-Team
Dabei seit: 17.03.2002
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Zitat: |
du musst ja nicht schreiben dass das ifo gerippt werden muss. man kann bei nicht kopiergeschützten dvds einfach die vobs mit dazugehörendem ifo auf die platte kopieren ohne ripper... |
Ja, das ist schon klar. Mir geht es mehr um die Kapitel und die Stream Informationen. Ok, für die Kapitel gibt es ja den ChapterXtractor, aber für die Stream Informationen ist eigentlich ein Ripper notwendig, da man die nicht einfach mit dem Explorer kopieren kann.
ajf
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23.09.2003 19:07 |
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ajf
DVDtoOgm & DVDtoMkv-Team
Dabei seit: 17.03.2002
Beiträge: 4.211
Herkunft: Erding
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Ah, wusst ich garnicht. Danke.
ajf
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23.09.2003 19:55 |
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elestrodix
DER Anleitungsmann ;)
Dabei seit: 17.03.2002
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Themenstarter
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das sehe ich ein wenig anders. wenn ich den ripper beschreibe, wie er eine DVD rippt, welche keinen kopierschutz aufweis, ist meiner rechtsauffassung nach alles im grünen bereich. wenn andere den ripper dann für illegale zwecke missbrauchen, ist das derren bier. man braucht ja in den anleitungen nicht darauf hinweisen, dass mit dem tool auch kopiergeschützte dvd geknackt werden können, bzw man verweis auf die strafbarkeit für solch einen vorgang (im Sprengstoffgesetz ist auch detailiert aufgeführt, was ich nicht mixen darf...die besten anleitungen eben...).
ich jedenfalls bin von den fähigkeiten des rippers (chapterlist, streamprozessing, chapter-wahl, etc.) begeistert und schreib erstmal, wenn ich zeit habe und stelle die scripte online
und riskiere ohrfeigen von den mods/admins
guten ripp
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von elestrodix: 24.09.2003 11:57.
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24.09.2003 11:54 |
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Nick
Routinier
Dabei seit: 10.03.2003
Beiträge: 348
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Das hab ich grad mal innem anderen Forum gelesen:
Zitat: |
Wer für die Inhalte einer privaten Homepages verantwortlich ist, sollte sich die Regelung in Paragraph 95a Absatz 3 genau anschauen. Dieses Verbot betrifft beispielsweise auch das Setzen eines Links auf einschlägige Webseiten, die Programme zur Umgehung des Kopierschutzes zum Download anbieten.
Wird diese Vorschrift nicht beachtet, droht schnell die Gefahr des Schadensersatzes oder gar der Strafbarkeit. Auch reine Anleitungen für illegale Kopiersoftware und veröffentlichte Tipps zur Umgehung des Kopierschutzes sind möglicherweise mit einem rechtlichen Risiko verbunden. Wer auf Nummer sicher gehen will, entfernt solche Hinweise und Links von seiner Homepage.
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24.09.2003 12:04 |
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ajf
DVDtoOgm & DVDtoMkv-Team
Dabei seit: 17.03.2002
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Herkunft: Erding
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@elestrodix
Da hast du natürlich auch recht. ich weiß selbst schon nicht mehr, was ich jetzt genau schreiben soll (oder gleich so lassen wie es ist).
@Nick
Das ein Link oder die Anleitung zur Umgehung des Kopierschutzes verboten ist, ist klar.
Uns geht es mehr um eine Anleitung für nicht kopiergeschützte DVDs bzw. das Erstellen von Kapitellisten oder Stream Informationen.
Solange ich nicht erwähne, dass man mit diesem Programm auch einen Kopierschutz umgehen kann, darf ich die Namen der Ripper doch im Guide lassen, oder?
ajf
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24.09.2003 18:10 |
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Nick
Routinier
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Zitat: |
Solange ich nicht erwähne, dass man mit diesem Programm auch einen Kopierschutz umgehen kann, darf ich die Namen der Ripper doch im Guide lassen, oder? |
Aber wenn die Tools vom Gesetzgeber verboten worden sind dürfte man den Namen doch eigentlich auch nicht mehr erwähnen. Wie gesagt ich kenn mich eher mit Computern als mit unnötigen Gesetzen aus
, aber ich denk mal dass es so is, aber vielleicht gibts hier jemand der sich besser mit dem Urheberrecht auskennt?
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24.09.2003 19:57 |
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scrat
e-divx Webmaster
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hey!
also ich für meinen teil werde es beim nächsten update von meinem guide so machen dass ich das ripprogramm nicht mal erwähnen und zum ermitteln der streams nicht erwähne dass ein ripprogramm einen stream list erstellt sondern schreibe dass man die streams aus der ifo mit dem programm ifoedit auslesen kann.
auf jeden fall gibt es dann absolut nichts mehr was gegen das gesetz verstössen könnte...
wenn man das programm nicht mal erwähnen darf müsste bei uns ja auch dvdx (das kann ja auch den kopierschutz umgehen) verboten sein, oder ist das programm schon verboten?
ich meine dass das erwähnen eines solchen programmes eine rechtliche grauzone ist und somit interpretationssache - der mit dem besseren anwalt gewinnt
mfg
scrat
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24.09.2003 20:28 |
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Super Moderator
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Beiträge: 1.879
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Hab da neulich was gelesen. Wenn das Tool "in erster Linie" für illegale Aktionen eingesetzt wird oder dafür entwickelt wurde, ist es verboten. Was "in erster Linie" genau bedeutet wird den Rechtsanwälten überlassen. Ich persönlich würde mich für einen Guide nicht auf's Glatteis wagen.
Viele Grüße bb empty
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25.09.2003 12:39 |
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